| Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) erkennt erstmals zwei Jugendmedienschutz-Programme an |
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| Samstag, den 11. Februar 2012 um 15:17 Uhr | ||||
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Diese Kennzeichnung ermöglicht es Diensteanbietern, ihre Webseiten für bestimmte Altersklassen zu empfehlen und so ihrer Veranwortung im Jugendmedienschutz nachzukommen. Damit diese Kennzeichnungen aber auch genutzt werden, bedarf es passender Filterprogramme auf den Endgeräten von Minderjährigen. Experten zufolge greift die Maßnahme jedoch viel zu kurz, weil die Programme etwa nur für Windows-Rechner erhältlich sind und andere Betriebssysteme wie MacOS, Linux oder gar mobile Geräte überhaupt nicht mit einbezogen werden. Gerade letztere werden aber zu einem immer größeren Anteil von Kinden und Jugendlichen genutzt, um ins Internet zu gehen. Weiter Informationen sowie ein Link auf eine Analyse der Regulierung im Jugendmedienschutz bietet heise online. Quellen: heise online
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