| Computerspiele und Gewalt - Teil 2 |
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| Montag, den 19. September 2011 um 07:44 Uhr | ||||
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So wurde kürzlich mit Doom einer der ersten indizierten Ego-Shooter aus den Anfängen der 90er Jahre wieder freigegeben und, man höre und staune, von der USK ab 16 Jahre eingestuft. Im zweiten Teil der Serie beleuchtet der Autor die Gründe für die Indizierung von Mortal Kombat (1992) und Manhunt (2003). Dabei ist in beiden Fällen auffällig, dass das Gericht den Computerspielen eine kritische Einstellung zur Gewalt als Problemlösung versagt, obwohl etwa bei Manhunt zynische und menschenverachtende Medien anprangert werden und Mortal Kombat sich laut Vorspann zwar an den Ethiken von Kampfkünsten orientiert, diese aber bewusst überschreitet, um die Grenze zu verdeutlichen. Quellen: Telepolis
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