Es geht den Abzockern an den Kragen PDF Drucken E-Mail
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Mittwoch, den 12. Januar 2011 um 11:13 Uhr
altWeb-Abzocker, die beispielsweise nach dem bewährt-berüchtigten Abofallen-Prinzip versuchen, Webbenutzern das Geld aus der Tasche zu ziehen, dürfen sich demnächst warm anziehen. Denn das Oberlandesgericht Frankfurt hat das Verstecken von Bezahlinformationen in AGBs oder sonstigem Kleingedruckten als gewerbsmäßigem Betrug eingestuft.

Das sorgt endlich für den notwendigen Druck, der bisher von Seiten der Verbraucherschützer und Geschädigten vermisst wurde. In der Vergangenheit wurden Verfahren häufig mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beendet, deren Auswirkungen sich die Betrüger jedoch relativ leicht entziehen konnten. Spürbare Konsequenzen hatten die Betreiber nie zu befürchten. Doch nun drohen bis zu sechs Monate Haft und Geldstrafen.


Quellen:
Heise online


 
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