| Kennen Sie Ping-Abzocke? |
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| Donnerstag, den 10. September 2009 um 08:29 Uhr | ||||
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Das ist die Masche von sog. Ping-Abzockern. Hier werden Anrufe durch ein Computersystem vorgenommen und nach dem ersten Klingelton die Leitung wieder getrennt. Wenn nun der Angerufene aus Höflichkeit und vermutlich auch aus Neugierde, wer sich wohl hinter der unbekannten Nummer verbirgt, zurückruft, kassiert der Eigentümer dieser Nummer, denn für diese Masche wird eine Mehrwertdienstenummer genutzt. In den meisten Fällen wird eine 0137-Mehrwertdienstnummer genutzt. Bei einer flüchtigen Betrachtung ähneln diese stark einer Mobilfunkvorwahl. Zu Anfang das Zahlenpaar "01", gefolgt von einer 5, 6 oder 7. Das Ziel ist klar: Beim Nutzer soll erreicht werden, dass er annimmt von einem Mobilfunknutzer angerufen worden zu sein. Während die Bundesnetzagentur und die Strafverfolgungsbehörden sehr streng gegen diese Abzocker vorgehen, sieht die Staatsanwaltschaft Hannover die Lage anders. Nach dem Motto: "Wer blind zurückruft ist selber Schuld" lehnte diese die Eröffnung eines Verfahrens gegen einen namentlich bekannten Abzocker ab. Die Entscheidung bestätigte auch die Generalstaatsanwaltschaft in Celle, das einmalige Anklingeln sei "keine Täuschungshandlung im Sinne des § 263 StGB". Quelle: Heise Online Weiterführende Informationen: Serie Netz-Abzocker
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