Elternhaftung bei Internetverstössen ihrer Kinder PDF Drucken E-Mail
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Donnerstag, den 26. Juni 2008 um 09:59 Uhr
ImageDas Landgericht München I hat in einem Urteil festgestellt, dass Eltern für die Internetaktivitäten Ihrer Kinder haftbar zu machen sind.

Im vorliegenden Fall hatte eine Fotografin geklagt, deren Bilder von einer Sechzehnjährigen in einem Video zusammengefasst wurden und ins Internet gestellt wurden.

Der Argumentation der Eltern, sie seien nicht in der Lage, die Internetaktivitäten ihrer Tochter  zu überprüfen, da ihnen das technische Wissen darüber fehlen würde, folgte das Gericht nicht. Vielmehr stellte es die Verletztung der Aufsichtspflicht fest und das Versäumnis der Eltern, ihr Kind über das richtige Verhalten im Internet aufzuklären. Zudem wurde auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) verwiesen, wonach Minderjährige stets der Aufsicht bedürfen.

Die Höhe des Schadensersatzes wird in einem weiteren Verfahren entschieden.

 

Quelle: Westfalenpost vom 26.06.2008

Lesen Sie hierzu auch unseren Artikel im Infobereich

 
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