Nutzung ungesicherter WLAN-Netzwerke zur Straftat erklärt PDF Drucken E-Mail
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Freitag, den 16. Mai 2008 um 14:42 Uhr
ImageDas Wuppertaler Amtsgericht hat in einem Urteil das Nutzen fremder ungesicherter WLAN-Netzwerke ("Wardriving") als Straftat im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erklärt (Az. 22 Ds 70 Js 6906/06).


Beim sogenannten Wardriving werden ungesicherte WLAN-Netzwerke ausfindig gemacht und unberechtigt genutzt.. Hierzu wird mit einem WLAN-tauglichem Endgerät (Notebook, PDA, etc.) gezielt nach privaten, ungesicherten und unverschlüsselten Anschlüssen gesucht. Wird ein solcher Anschluss gefunden, und es gibt viele davon, wird über diesen auf das Internet zugegriffen.

Die Gründe hierfür können vielschichtig sein. Während der eine sich an der kostenlosen Nutzung des Internets erfreut, ohne Rücksicht auf die Kosten, die er beim Eigentümer des Anschlusses verursachen kann, gibt es durchaus auch Kriminelle, die über einen solchen Anschluss gezielt DOS Attacken ausführen oder aber Spam-Mails verschicken. Ermittelbar in einem solchen Fall ist dann nur der Eigentümer eines solchen Anschlusses.

Im vorliegendem Fall hatte der Angeklagte den ungesicherten Anschluss des Klägers für die normale, kostenlose Nutzung des Internets verwendet. Zwar wurde dem Kläger kein finanzieller Schaden zugefügt, da dieser eine sog. Flatrate hatte, trotzdem wertete das Gericht die Tat als Handlung mit Bereicherungsabsicht, da die kostenlose Nutzung des Internets im Fordergrund stand. Der Angeklagte hätte nicht wissen können, dass sein Opfer eine Flatrate hat. Im Falle eines Volumen- oder Zeittarifes hätten dem Kläger ein durchaus hoher, wirtschaftlicher Schaden entstehen können. Auch wäre der Straftatbestand der unbefugten Beschaffung von personenbezogenen Daten möglich, sowie ein Verstoß gegen das Abhörverbot nach §89 Telekommunikationsgesetz.

Quelle: Heise Online

 

Nachtrag der Redaktion:

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass diese Urteil nicht dazu dient, dass sie sich als Eigentümer eines privaten WLAN's entspannt zurücklehnen können. Der Kläger in dem o.g. Fall hatte einfach nur Glück, dass er den Täter entdeckt hat. I.d.R. erfolgen solche Zugriffe auf nicht ausreichend gesicherte Netzwerke ohne dass der Eigentümer etwas davon merkt. Das kann in vielen Fällen zu einem bösen erwachen führen. Sollte ein solcher "Wardriver" nämlich über Ihren Anschluss illegale Medien wie Musik, Filme oder Software anbieten, dann läßt sich dieses bis zu Ihrem Anschluss zurückverfolgen und Sie sind dann derjenige, der wegen diesen Taten eine Reihe von Unannehmlichkeiten zu ertragen hat.

Deswegen gilt: Schützen Sie Ihr WLAN. Nutzen Sie die Verschlüsselungsmöglichkeiten aus, die Ihnen durch die Hardware geboten werden. Sollten Sie sich dies nicht zutrauen, dann wenden Sie sich an Computerfachleute, die Ihnen dabei helfen. Sie können Ihre Fragen auch gerne bei uns im Forum stellen.

 

 
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