| Nutzung ungesicherter WLAN-Netzwerke zur Straftat erklärt |
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| Freitag, den 16. Mai 2008 um 14:42 Uhr | ||||
Das Wuppertaler Amtsgericht hat in einem Urteil das Nutzen fremder ungesicherter WLAN-Netzwerke ("Wardriving") als Straftat im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erklärt (Az. 22 Ds 70 Js 6906/06).
Nachtrag der Redaktion: Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass diese Urteil nicht dazu dient, dass sie sich als Eigentümer eines privaten WLAN's entspannt zurücklehnen können. Der Kläger in dem o.g. Fall hatte einfach nur Glück, dass er den Täter entdeckt hat. I.d.R. erfolgen solche Zugriffe auf nicht ausreichend gesicherte Netzwerke ohne dass der Eigentümer etwas davon merkt. Das kann in vielen Fällen zu einem bösen erwachen führen. Sollte ein solcher "Wardriver" nämlich über Ihren Anschluss illegale Medien wie Musik, Filme oder Software anbieten, dann läßt sich dieses bis zu Ihrem Anschluss zurückverfolgen und Sie sind dann derjenige, der wegen diesen Taten eine Reihe von Unannehmlichkeiten zu ertragen hat. Deswegen gilt: Schützen Sie Ihr WLAN. Nutzen Sie die Verschlüsselungsmöglichkeiten aus, die Ihnen durch die Hardware geboten werden. Sollten Sie sich dies nicht zutrauen, dann wenden Sie sich an Computerfachleute, die Ihnen dabei helfen. Sie können Ihre Fragen auch gerne bei uns im Forum stellen.
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Das Wuppertaler Amtsgericht hat in einem Urteil das Nutzen fremder ungesicherter WLAN-Netzwerke ("Wardriving") als Straftat im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erklärt (Az. 22 Ds 70 Js 6906/06). 


