Gesetzentwurf zur Verschärfung des Jugendschutzes trifft auf Widerstand PDF Drucken E-Mail
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Sonntag, den 13. April 2008 um 16:12 Uhr
Image Vermutlich eher unerwartet trifft Familienministerin Ursula von der Leyen der Widerstand des Bundestages gegen ihren Entwurf eines neuen, schärferen Jugendschutzgesetzes. Am Donnerstagabend sah sie sich in einer halbstündigen Debatte (mehr Zeit ist unseren Politikern das Thema nicht wert?) teilweise scharfer Kritik ausgesetzt. Vor allem die geplante automatische Indizierung "gewaltbeherrschter" Spiele stößt dabei besonders sauer auf. So kritisierten etwa die Grünen, die Definition des Begriffs sei viel zu schwammig. "Sie führt zu Rechtsunsicherheit und ist eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Gerichte", wird etwa der jugendpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Kai Gehring, bei Heise Online zitiert.

Zudem sei der Paragraph §131 des Strafgesetzbuches nach wie vor völlig ausreichend, wenn es um mögliche Verbote und strafrechtliche Verfolgung gewaltverherrlichender Medien gehen. Auch bei Spielen.

Gehrings Fazit deshalb: mit von der Leyens vorgestellter Gesetzesnovelle lasse sich "kein zeitgemäßer Jugendschutz gewährleisten", zumal viel dringendere Aspekte, wie ein zu lascher Bußgeldkatalog zu Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz überhaupt nicht im neuen Gesetz aufgegriffen würden und eine Prüfung von (ausschließlich) online erhältlichen Spielen in etablierten Download-Stores nicht berücksichtigt würde. Zumindest was den Bußgeldkatalog betrifft, muss der GameParents.de e.V. widersprechen: Bußgelder von bis zu 50.000 Euro bei Verkauf von nicht für Jugendliche geeignete Spiele an eben diese erscheinen alles andere als lasch. Vielmehr fehlt es hier an mehr staatlicher Kontrolle an der Ladenkasse bzw. tatsächlicher Durchsetzung eben solcher Strafen. Mit einer verschärften Kontrolle wären weite Teile der anhaltenden Diskussion zum Jugendschutz in Deutschland längst hinfällig. Vielmehr erscheint es manchmal, als würde hier um des Diskutierens Willen diskutiert und nicht, weil der Politik tatsächlich um ein funktionierendes Jugendschutzsystem geht, dass Kindern und Jugendlichen bestimmte Medien verwehrt, ohne Erwachsene in ihren Freiheiten zu beschneiden.

Laut Grünen-Politiker Gehring müßte zunächst vor allem die Medienkompetenz sowohl bei Eltern, als auch bei Jugendlichen verstärkt werden. Eine Meinung, die auch Jörg Wunderlich von der Linken teilt. Statt immer neuer Verbote müßte Medienkompetenz "flächendeckend" verbreitet werden, Kinder und Jugendliche müßten lernen, Risiken der neuen Medien auch selbst zu begreifen, um so besser abschätzen zu können, was für sie geeignet ist. Aus diesem Grund lehnt er auch eine strikte Überwachnung des Internets ab, um die Verbreitung gewalthaltiger Medien über Tauschbörsen und ähnliches zu verhindern. 

Scharfe Kritik kam auch aus den Reihen der FDP. Deren Abgeordneter Christoph Waitz unterstellte der Familienministerin sogar, sie wolle bloß den Anschein erwecken, als führe sie Verbesserungen des Jugendschutzgesetzes herbei. Seiner Meinung nach handele es sich vielmehr um ein "Gesetzes-Placebo", das präventive Maßnahmen wie Forbildungen für Pädagogen etc. in keinster Weise ersetzen könnte.

 Zu glauben, mit dieser Debatte wären die Pläne von Frau von der Leyen nun aber weitestgehend vom Tisch gegfegt, erscheint trotzdem illusorisch. Dass es Gesetzesänderungen geben wird, scheint nahezu sicher zu sein. Allerdings wird die Familienministerin es wohl deutlich schwieriger haben, diese in der geplanten Form durchzusetzen, als wir es bisher angenommen haben. Wünschenswert wäre hingegen, dass etwa die Vorschläg, die eine Förderung von Medienkompetenz bei Eltern und Jugendlichen aufgreifen, deutlich stärker Gehör finden und entsprechende Maßnahmen bevorzugt in dem neuen Gesetz aufgehen. Noch wünschenswerter wäre darüber hinaus eine flächendeckende, auch finanzielle, Unterstützung von Initiativen und Institutionen, die sich bereits jetzt intensiv mit diesem Thema befassen. So wie beispielsweise die Fachhochschule Köln mit ihrem Institut Spielraum und dem daran angeschlossenen Netzwerk von privaten und öffentlichen Einrichtungen. Aber bis es soweit ist, dürfte der Bundestag noch viele weitere Debatten gesehen haben. 

 
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