| Beschlagnahmung: Horror-Spiel "Condemned" ab sofort verboten |
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| Donnerstag, den 21. Februar 2008 um 16:59 Uhr | ||||
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Zur Erklärung: Während bei einer Indizierung lediglich der Verkauf an unter 18jährige mit einer Geldstrafe belegt wird, droht im Falle der Beschlagnahmung bis zu einem Jahr Haft für den Verkauf an jegliche Altersgruppe. Der Besitz und die Verwendung bereits erworbener Exemplare des Titels bleiben allerdings straffrei. Lediglich die Auf- bzw. Vorführung ist untersagt. Eine sehr anschauliche Erläuterung des greifenden §131 StGB bietet die Website medienzensur.de (klick!).
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