| Verbot gewaltbeherrschter Spiele Bundesregierung verabschiedet Gesetzentwurf |
|
|
|
| Sonntag, den 23. Dezember 2007 um 21:03 Uhr | ||||
|
Künftig soll es nach dem Willen der Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen möglich sein, weit reichende Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverbote für Spiele zu erlassen, die "besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen beinhalten, die das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen". Bislang sind solche Maßnahmen lediglich im Rahmen eines Indizierungsverfahrens durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) möglich, die in jedem Fall individuell zu prüfen und zu entscheiden hat. Lediglich für besonders Gewalt- oder Kriegs-verherrlichende Titel galt bislang eine automatische Indizierung ohne vorherige Prüfung. Doch selbst in solchen Fällen hatte die BPjM den indizierten Titel zur Bestätigung der Indizierung zu prüfen. Ebenfalls beschlossene Sache: die Kennzeichen auf den einzelnen Verpackungen sollen bald deutlich größer ausfallen. Die Zeichen der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) sollen in Zukunft auf der Spielepackung "links unten auf einer Fläche von mindestens 1200 Quadratmillimetern und dem Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250 Quadratmillimetern" angebracht werden. Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundestag und Bundesrat vorgelegt, die im nächsten Jahr darüber zu entscheiden haben. Mit von der Leyens Gesetzentwurf sollen nunmehr automatische Verkaufs- und Werbeverbote für all die Titel gelten, in denen ein gewisser Grad an virtueller Gewalt zu finden ist. Einziges Problem: Dieser Gewaltgrad ist nach wie vor nicht ausreichend definiert. Auch dürfte es in der Praxis schwierig werden, angemessene Gewalt von übermäßiger Gewalt zu unterscheiden. Vor allem ein Problem für die Hersteller von Spielen, denen dadurch künftig jegliche Planungssicherheit bei der Veröffentlichung von Titel fehlen dürfte, da für sie so nicht mehr abzusehen sein wird, ob ein Titel tatsächlich für die anvisierte Zielgruppe veröffentlicht werden kann, oder ob er nur noch von erwachsenen Spielern erworben werden darf. So muss der Begriff der „gewaltbeherrschten Medien“ also zunächst einmal eindeutig und angemessen definiert werden, um Willkür im Jugendmedienschutz auch künftig vermeiden zu können. Im bisherigen Prüfverfahren waren die prüfenden Institutionen stets um objektive Bewertungen bemüht. Dies dürfte künftig schwierig werden. Deutliche Kritik ist ebenso vom Branchenverband Bitkom zu vernehmen. Bei den neuen Prüfvorgaben handele es sich um "ausgesprochen interpretationsfähige und nicht zuletzt durch das subjektive Empfinden des jeweiligen Nutzers geprägte Begrifflichkeiten", was auch rechtlich einige Unsicherheiten schaffte. Von der Leyen beruft sich in ihren Plänen zur Verschärfung des Jugendschutzes auf eine Evaluierung des Jugendschutzgesetzes durch das Hans-Bredow-Institut in Hamburg. Diese Überprüfung des aktuell gültigen Jugendschutzgesetzes war mit dessen Inkrafttreten im Jahr 2003 eigentlich für nächstes Jahr angesetzt, wurde aber nach dem Amoklauf von Emsdetten 2006 deutlich nach vorne gezogen. Ob die Familienministerin mit ihrem Gesetzentwurf letztlich Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten. Derzeit sieht es so aus, als könnte sich erstmals tatsächlich massiver Widerstand gegen die Pläne der Bundesregierung regen. Auch bleibt zu bezweifeln, dass allein mit der Vertriebseinschränkung tatsächlich verhindert wird, dass Kinder und Jugendliche an für sie ungeeignete Medien und Computerspiele gelangen, haben diese sich doch längst andere Vertriebswege über das Internet erschlossen. Ein Umstand, auf den auch GameParents-Gastautor Christian Kobben in seinem Kommentar hinweist.
|
||||
Quick Post
Im Forum diskutieren. (0 posts)







