| Verbot von 'Killerspielen': Justiziar des ESB nimmt Stellung zu Becksteins Gesetzentwurf |
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| Donnerstag, den 07. Dezember 2006 um 20:10 Uhr | ||
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Günther Beckstein, seines Zeichens Mitglied der CSU und Innenminister des Landes Bayern, will momentan offenbar wieder einmal dafür sorgen, dass die öffentliche Debatte um mögliche Wirkungen und Gefahren von Computerspielen weit unter das Niveau seiner Hintertupfinger Wahlkreis-Stammtische absinkt. Anders kann man den von ihm erbrachten Gesetzesplan zum Verbot so genannter 'Killerspiele' eigentlich nicht erklären. Noch immer steht stark (und wahrscheinlich berechtigt) zu bezweifeln, dass Herr Beckstein überhaupt jemals selbst Hand an ein - wie auch immer geartetes - Computerspiel gelegt hat. Womit ihm genereller Sachverstand im Bereich der Bildschirmspiele eigentlich von vornherein abzuerkennen ist. Nichts desto trotz schafft es gerade Beckstein, Millionen von deutschen Spielern in regelmäßigen Abständen mit unqualifizierten Äußerungen gegen sich aufzubringen. Mit dem aktuellen Gesetzesplan geht er nun aber auch vielen anderen Politikern zu weit. Und zeigt zudem, dass er sich auch sowohl mit bestehender Gesetzeslage, als auch mit den Möglichkeiten der Gesetzgebung, wenig befasst zu haben scheint. Aus diesem Grund erreichte uns heute eine weitere Pressemitteilung des Deutschen eSport-Bundes (ESB), in der der Justiziar des ESB, Dr. Johannes Ulbricht, Stellung zu den Vorschlägen des Bayrischen Innenministers nimmt. Diese Stellungnahme können Sie im folgenden in ungekürzter Fassung lesen. Interessierten, die sich stärker mit dem organisierten eSport befassen möchten, empfehlen wir zudem einen Blick auf die Website des ESB. Pressemitteilung des ESB 12/2006: "Gewaltdarstellung ist juristisch nicht mit Gewaltverherrlichung gleichzusetzen - Zur Diskussion um eine Neuregelung des § 131 StGB Berlin, 07. Dezember 2006 - Die Verbotsforderungen von bestimmten Computerspielen nach den Ereignissen in Emsdetten wurden vor wenigen Tagen durch den Innenminister von Bayern, Günther Beckstein, erstmals in einem Gesetzesentwurf konkretisiert: Der bayerische Innenminister fordert dabei, § 131 des Strafgesetzbuches dahingehend zu ändern, dass zukünftig auch „Killerspiele“ erfasst werden. Der Justiziar des Deutschen eSport-Bundes e.V. (ESB), Dr. Johannes Ulbricht, vertritt nach näherer juristischer Analyse die Auffassung, dass es juristisch nicht zulässig wäre, die Forderung von Günther Beckstein umzusetzen. Denn der neue § 131 StGB würde gegen das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot (Artikel 103 Abs. 2 Grundgesetz) und gegen die Kunstfreiheit (Artikel 5 Abs. 3 Grundgesetz) verstoßen.
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