Heute treten die Änderungen im Jugendschutzgesetz in Kraft. Optisch zu erkennen an den nun deutlich größeren USK-Kennzeichen auf den Spieleverpackungen.
Außerdem werden Spiele mit "weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten" belegt, die "besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen".
Familienministerin Ursula von der Leyen scheint davon überzeugt zu sein, mit dieser Gesetzesänderung die entscheidende Lücke geschlossen zu haben. "Vielfach sind derzeit die Kennzeichen, die Altersangaben und somit Abgabeverbote deutlich machen sollen, nur mit der Lupe zu lesen, das bringt in der Praxis rein gar nichts. Demnächst kann man auf den ersten Blick erkennen, ab welchem Alter Spiele und Filme für Kinder und Jugendliche freigegeben sind", sagte von der Leyen. Die Erweiterung des Kataloges schwer jugendgefährdender Medien sieht sie als ein klares Signal für Hersteller und Händler."
Nun, dies zeigt, das unsere Bundesfamilienministerin selten zum Einkaufen von Computerspielen in die Filialen von entsprechenden Ketten geht. Denn dort sind in der Regel Computerspiele, die keine Jugendfreigabe erhalten haben, mit zusätzlichen, großen und roten Aufklebern versehen, auf denen noch mal extra auf die Alterskennzeichnung hingewiesen wird. Somit ist das Signal sowohl für den Mitarbeiter des Geschäftes und auch den begleitenden Eltern prinzipiell unübersehbar. Dass aber auf dem USK-Kennzeichen die Beschriftung besser anzupassen gewesen wäre, darauf kommen die Intelligenzbolzen aus Berlin allerdings nicht.
Schauen wir uns doch auch mal genau die Definition von "Killerspielen" an, die oben aufgeführt ist.
Ich vermute ja, das die Politiker alle im Verbund unterforderter Richter sind und somit dafür sorgen, das diese endlich mal was zu tun bekommen. Denn wer so schwammige Definitionen eines Begriffes abliefert, dem darf man unterstellen, eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die deutschen Gerichte geschaffen zu haben. Denn es werden Klagewellen durch das Land laufen. Klagen von Spieleherstellern, denen beispielsweise eine Indizierung zu weit geht, Klagen von selbsternannten "Rettern der Jugend", denen einige Spiele zu lasch behandelt wurden. Und so werden bald wieder Frontal die Panoramaspatzen rumpfeiffen und in ihren Berichten über die Unzulänglichkeiten im Jugendmedienschutz schimpfen und ein Verbot der "Killerspiele" fordern.
Doch wie die Eltern das alles noch überblicken sollen und können, daran denkt mal wieder niemand.
Da wird auch der Aufruf von Diplompädagogen Gerald Jörns nicht viel helfen, das der Jugendschutz in Deutschland nicht Kriminologen und Innenministern überlassen werden dürfe.
Solange selbsternannte Jugendschutzexperten nicht dafür sorgen, das wir in Deutschland einen funktionierenden Jugendmedienschutz bekommen, solange wird sich an dem Problem nichts ändern. Aber das bedeutet eben, auch mal stärker in die Unterstützung und Information der Eltern zu investiertieren statt über Verschärfungen nachzudenken, die in Zeiten des Internets sowieso nicht greifen.
Oder, um ein anonymes Zitat zu verwenden: "Erst wenn die letzte LAN-Party verboten, der letzte Server heruntergefahren, der letzte Rechner zerstört und das letzte Gewaltspiel indiziert wurde, werdet Ihr erkennen, daß man seine Kinder doch erziehen muß!" Quelle: Heise Online
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