| Neue Maßnahmen gegen Gewaltspiele |
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| Sonntag, den 23. Dezember 2007 um 22:50 Uhr | ||||
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Beim nächsten Amoklauf an einer Deutschen Schule soll also keiner mehr Kritik am Jugendschutz üben können- und da die Politiklandschaft selbst dafür sorgte, daß sich die Meinung verbreitet hat, dieser tauge nichts, muß er jetzt verschärft werden. Logisch. Deswegen haben die Ministerin und ihre Spezialeinheit in der jüngsten Vergangenheit Maßnahmen erforscht, welche an der Wirksamkeit des Jugendschutz schrauben soll. Darüber hat das Bundeskabinett gestern abgestimmt und es wurde ein Gesetzesentwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes erarbeitet und verabschiedet. Nur die Bayern waren nicht so glücklich, die hätten am liebsten schon die Herstellung von Gewaltspielen unter Strafe gestellt. Das kennt man ja. In Zukunft dürfen wir uns über einen mindestens 1200 Quadratmillimeter großen Warnhinweis auf der Spieleverpackung freuen, denn die bisherigen USK Siegel sind dem Kabinett einfach nicht groß genug. Die neuen Siegel sehen dann in etwa so aus, wie die Warnhinweise auf Zigarettenschachteln. “Heute sind die Kennzeichen, die Altersgrenzen und somit Abgabeverbote deutlich machen sollen, nur mit der Lupe zu lesen, das bringt in der Praxis rein gar nichts”, äußerte sich die Familienministerin. Aber ganz rational: Was bringen denn größere Warnhinweise in der Praxis? Im Normalfall geht jemand in ein Geschäft und kauft sich ein Videospiel. Ich wußte nicht, daß die Pflicht der Alterskontrolle an die eigene Person gebunden ist. Normalerweise liegt diese Verantwortung in den Händen des Verkäufers. Kann man es nicht erwarten, daß ein geschulter Verkäufer oder Kassierer auch das bisherige USK Siegel lesen kann? Das ist Arbeitsalltag. Und die Schwäche, daß diese Alterskontrollen nicht vollzogen werden, sind erst einmal kein Problem des eigentlichen Jugendschutzes. Oder ist die Tatsache, daß Autofahrer über Rot fahren ein Problem der Straßenverkehrsordnung? Natürlich, wenn der kleine Benni vom großen Kumpel Karl ein Gewaltspiel ausgeliehen bekommt, dann sind die Eltern vielleicht ganz froh, daß ihnen bei der Kinderzimmerkontrolle große Warnhinweise ins Auge springen. Generell ist es sicherlich auch Eltern zumutbar ein kleineres USK Siegel zu lesen. Im wahrscheinlicheren Fall bekommt der kleine Benni aber nicht die Originalverpackung vom großen Karl, sondern eine gebrannte Version ohne Hinweise- und da sind wir gleich beim nächsten Punkt: Selbst wenn der Jugenschutz in Zukunft vorschreibt, daß an jedem Videospiel eine automatische Alarmanlage mit 5000 Watt Sirene angebracht wird, dies gilt immer nur für Spiele, welche in Deutschen Geschäften erworben werden. Illegale Downloads (ein beliebter Weg für Heranwachsende um sich altersungerechte Software zu besorgen) unterliegen auch weiterhin keiner Plakatierung. Genaugenommen wird mit dem Entscheid zum Warnhinweis also gar nichts erreicht, was nicht auch auf anderen Wege hätte erreicht werden können. Wenn überhaupt, dann ist die Einführung ein weiterer Beweis für die typisch politische Entscheidung zur Maßnahme der Maßnahme und nicht des Sinnes willens. Große Warnhinweise (vielleicht in Zukunft auch mit treffenden Slogans auf Frontal 21 Niveau, wie “Online Rollenspiele können süchtig machen” oder “Videospiele bilden Killer aus”) beruhigen die Gewaltspiel-Gegner und Politiker (Da wurde was getan! Wir haben was getan!), den verantwortlichen Eltern wäre mit einer Ausweitung bei der Hilfe zur Medienerziehung mehr geholfen. Um nicht falsch verstanden zu werden: Ich habe genrell nichts gegen die Einführung dieser Warnhinweise, vielleicht wäre die Auslage und Weitergabe von Infobroschüren zur Aufklärung über die USK und deren Siegel aber ein besserer Schritt gewesen. Mit der Erhöhung der Medienkompetenz in den verantwortlichen Gruppen lassen sich sicherlich bessere Ergebnisse erzielen. Frau von der Leyen hat aber natürlich noch ein anderes Ass im Ärmel. Der Katalog schwer jugendgefährdender Medien soll erweitert werden. Dies betrifft insbesondere Medien, die “besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen”. Auch die Kriterien, welche zu einer Indizierung führen, werden präzisiert. “Medien, in denen Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird” werden in Zukunft von der Bundesprüfstelle in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen. Die Ironie daran ist, daß somit kaum noch Spiele für den offenen Markt übrigbleiben, auf welchen die Warnhinweise angebracht werden können. Nebenbei haben die letzten Monate gezeigt, daß die Industrie in Deutschland schon längst auf die Veröffentlichung von Videospielen verzichtet, denen hierzulande eine Indizierung drohen könnte. Ich bin gespannt wie die Hersteller und Entwickler auf den neuen Entscheid reagieren werden. Vielleicht gibt es in Zukunft bei jedem Spiel vorab einen kleinen Dialog mit einem NPC, welcher einen anbietet, daß sich alle einfach vertragen könnten. Küßchen rechts, Küßchen links, Abspann des Spiels. Damit wäre Selbstjustiz nicht mehr das einzig bewährte Mittel. Auch Super Mario handelt in Selbstjustiz, und wer seinen Blick auf das obrige Zitat wirft, der liest dort “oder” und nicht “und”. Eine Indizierung von fröhlichen Jump’n Runs ist somit auch nicht ausgeschlossen. Sicher, Erwachsene dürfen sich die Spiele ihrer Wahl, trotz einer größeren Anzahl von Indizierungen oder ab 18 Titeln, immer noch kaufen. Und wie man das neue Gesetz interpretiert, wird erst die Zukunft zeigen. Es besteht aber zumindest die Möglichkeit, daß durch das verschärfte “Videospiele in die Schmuddelecke drängen” die Wahrnehmung bei den Verantwortlichen (beispielsweise bei den Eltern) zurückgeschraubt wird. Eine Indizierung ist alles andere als ein offener Umgang. Das Gewaltspiele nicht in Hände von Kindern gehören weiß jeder und das ist auch richtig. Hoffentlich werden die Eltern in Zukunft nicht alleine darauf beruhen, daß der Staat ja schon dafür sorgt, daß aus dem Filius kein Amokläufer wird. Für den Kriminologe Christian Pfeiffer ist die Antwort aber ganz einfach. “Wir können nachweisen, dass Kinder und Jugendliche indizierte Spiele kaum spielen, weil sie nicht beworben werden dürfen und auch nicht in Kaufhäusern ausliegen.”, sagte der Gewaltspielfeind Nummer 1 kürzlich in einem Interview mit der FAZ. Woher weiß er das denn? Hat sein Institut Hausdurchsuchungen vorgenommen? Haben seine Testjugendlichen zugegeben, daß es so ist? Aber Herr Pfeiffer hat den Hang zur Realität anscheinend schon längst verloren. Im gleichen Interview lastet er das schlechte Abschneiden unserer Schulkinder bei der PISA Studie den Videospielen an. Als ob woanders auf der Welt nicht auch gezockt wird. Alles in allem bestärkt so etwas nur meine Meinung, daß man in der Gewaltspieldebatte vor allem erst wirklich vorwärtskommt, wenn Gesetze zur erweiterten Medienerziehung und nicht zur Kontrolle erlassen werden. Letztendlich darf sich in Deutschland ja auch jedermann ein Automobil kaufen; beim Fahren erwartet man aber die vorherige Schulung durch den Erwerb des Führerscheins. Liebe Politiker, sorgt für steigende Medienkompetenz bei Euch, den Erwachsenen und den Eltern. Den Kindern ist damit sicher mehr geholfen als mit 1200 Quadratmillimetern Warnhinweis und Panikmache.
Christian Kobben spielt gerne. Und leidenschaftlich. Darüber schreibt er in seinem Weblog www.arkion.de. Dort finden Sie diesen und viele weitere spannende Artikel zur Spiele-Kultur.
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