| Gewaltdebatte: Frontal21 reagiert auf Youtube-Video |
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| Dienstag, den 04. Dezember 2007 um 10:33 Uhr | ||||
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Insgesamt hält Herr Dr. Richter die Vorwürfe gegen Frontal21 »für gänzlich unbelegt, nicht stichhaltig oder irreführend.« Er begründet das so: 1) Wie kann man mit einem Videospiel das Zielen trainieren?
Es folgen diverse Zitate, die besagen, dass das »Militär … Videospiele als Vorabtraining« nutze, »Computerspiele zur Ausbildung ein[setze]« und so weiter. Keine einzige konkrete Aussage, was genau mit diesen Simulationen trainiert werden soll. Taktisches Vorgehen vielleicht? Da Soldaten über weit mehr Kompetenzen verfügen müssen als nur über Zielgenauigkeit mit ihrer Waffe, und da Maus und Tastatur ebenso wie Gamepads völlig ungeeignet sind, den Umgang mit realen Waffen nachzubilden – was ausnahmslos jedem, der schon einmal selbst Egoshooter gespielt hat, klar sein dürfte –, bleibt die Kritik an Theo Kolls drei Jahre alter Aussage bestehen: Der Junge, der in seine Schule marschierte und unter Lehrern und Schülern ein Massaker anrichtete, kann nicht mit einem Computerspiel das Zielen trainiert haben. Den Umgang mit Waffen erlernte Steinhäuser in einem Schützenverein. Das ist seit Jahren bekannt.
2) „Doom 3“ … darf nur an Volljährige verkauft werden
Der Beitrag besagt konkret, Doom 3 gelte als "nicht jugendgefährdend" und sei beliebt bei Jugendlichen. Gleichzeitig werden Jugendliche mit der Spielepackung gezeigt. Eine gewagte Zuspitzung der tatsächlichen Situation, denn Doom 3 hat keine Jugendfreigabe erhalten und gilt damit immerhin noch als jugendbeeinträchtigend. Ob dem Gros der damaligen Zuschauer der Unterschied zwischen Gefährdung und Beeinträchtigung klar war? Bild und Off-Kommentar erwecken den Eindruck, als halte es die USK für völlig okay, dass Jugendliche Doom 3 spielen. Das ist nicht zutreffend.
3) In keiner der bei Steinhäuser gefundenen Spielen ist es das Ziel, Lehrer oder Schüler zu erschießen.
Der Wortlaut des Beitrags: »Im Blutrausch tötet ein Schüler Lehrer und Mitschüler, wie im Computerspiel.« Ohne die von Steinhäuser gespielten Videospiele damit in irgendeiner Form werten zu wollen, ist die Aussage, er hätte »wie im Computerspiel« Schüler und Lehrer getötet, falsch oder zumindest missverständlich. Unerheblich ist das keineswegs. Ob ich in einem Videospiel Aliens und Zombies töte oder ob ein Spiel von mir verlangt, wehrlose Lehrkräfte und kleine Kinder über den Haufen zu schießen, wie es Frontal21 suggeriert, ist ein gewaltiger Unterschied. Das kann man vermutlich nur dann anders sehen, wenn man in seinem Leben noch keinen Egoshooter gespielt hat.
5) Das Spiel bestraft das Töten von unbeteiligten Zivilisten
Der Unterschied ist überhaupt nicht vorhanden. Das Töten von Zivilisten ist in Hitman: Contracts über weite Strecken weder notwendig noch Spielziel. Es geht in diesem Spiel nicht darum, Behinderte zu töten. Die falsche Darstellung des Fernsehberichtes mit anderen Worten zu wiederholen, nachdem man mehrfach darauf hingewiesen wurde, dass die Darstellung falsch ist, kann doch nicht die Lösung sein.
6) 2006 befand sich lediglich ein Egoshooter in den Top 10 der Verkaufscharts
2004 waren mit Half-Life 2, Sacred, Battlefield Vietnam, Die Schlacht um Mittelerde, Rome: Total War und Codename: Panzers sechs Spiele in den Top Ten, die man mit viel Fantasie als »Metzelspiele« bezeichnen könnte. Was keineswegs bedeutet, dass alle sechs Spiele besonders brutal und gewalthaltig gewesen wären und die Indizierung verdienen würden.
Wenn man hinsichtlich der gängigen Genregrenzen bei Videospielen schon nicht ganz sattelfest ist, dann sollte man nicht versuchen, Kennern diese Grenzen zu erklären. »Actionspiele, deren Spielaufbau nichts mit einem Egoshooter zu tun hat« sollen vermutlich Action-Rollenspiele sein. Hinter »Kriegsspielen« vermute ich Strategiespiele. Matthias Dittmayers Annahme, es gehe Frontal21 vor allem um Egoshooter, halte ich dahingehend für gerechtfertigt, als sich der Beitrag ansonsten beinahe ausschließlich mit Egoshootern befasst. Gewalt ist kein Genre!
4) Nur geprüfte Spiele tauchen in der Statistik auf
Das war nicht die Frage. Frontal21 argumentiert hier damit, dass nur 23 Spiele »keine Freigabe« – eigentlich gemeint ist »keine Kennzeichnung« – erhalten haben. Matthias Dittmayer weist zu Recht darauf hin, dass Spiele, bei denen die Hersteller von vorneherein davon ausgehen, keine Kennzeichnung zu erhalten, gar nicht erst für das teure Prüfverfahren angemeldet werden. Deshalb kann die Zahl nicht gekennzeichneter Spiele auf dem Markt höher sein, als die USK-Statistiken besagen. Das entwertet allerdings nur ein von vorneherein wertloses Argument. Wievielen Spielen eine Kennzeichnung verweigert wird, kann kein Kriterium für die Qualität der Arbeit der USK sein. Aufgabe der USK ist es, jedes Spiel für sich genommen fair zu bewerten. Es ist nicht ihre Aufgabe, Vergabequoten zu erfüllen.
Zu unser aller Glück basieren die Prüfungsergebnisse der USK auf mehr als nur Verpackungstexten. Sehr bedenklich finde ich, dass trotz der Behauptung, Gewaltspiele wären »überall ganz oben in den Hitlisten«, bei der Suche nach besonders gewaltigen Beispielen regelmäßig zu Randgruppenspielen gegriffen werden muss. Sind die Spiele, die in den Hitlisten ganz oben stehen, möglicherweise nicht brutal und gewalttätig genug?
7) Finaler Rettungsschuss
Nicht, solange man von dem Spiel nichts weiter als einen solchen Rettungsschuss zeigt und diesen als »gezielten Mord« bezeichnet. Mag die Darstellung des Spiels ebenso wie der Zwischenruf »You're the Greatest!« auch geschmacklos sein, man muss dieses Niveau nicht noch unterbieten.
8) Verantwortung der Verkäufer
Da der Verstoß gegen diese Bestimmungen mit Ordnungsstrafen bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann, sollten sie diese aber ernst nehmen. Tun sie das nicht, ist es keinesfalls die Schuld der USK.
FazitEin Kuriosum, dass wir heute hier sitzen und über einen Fernsehbericht debattieren, der bereits drei Jahre alt ist. Aber noch immer fehlt der zuständigen Redaktion die Einsicht, was damals schief gelaufen ist und womit sie die wütenden Reaktionen eigentlich provoziert hat. Herr Dr. Richter verteidigt die Kernaussage des damaligen Beitrags, während Matthias Dittmayer vor allem die vielen handwerklichen Fehler und Ungenauigkeiten seziert. Das ist notwendig, bevor man über die Kernaussage überhaupt erst reden kann. Was gerade die jetzige Stellungnahme beweist, die erschreckend viel Unkenntnis gepaart mit unerschütterlichem Glauben an die eigene Unfehlbarkeit offenbart.
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