Second Life: Vorsicht vor virtuellem Sex! PDF Drucken E-Mail
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Mittwoch, 07. März 2007 um 04:28 Uhr

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In den Niederlanden wird erstmals wegen eines Falles virtueller Kinderpornographie im Computerspiel Second Life ermittelt, weshalb  auch deutsche Juristen vor der Darstellung sexueller Handlungen in virtuellen Welten warnen.

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The Avastar - Online-Zeitung des Axel-Springer-Verlages eigens für Second Life
 

Das virtuelle Online-Rollenspiel Second Life ist momentan in aller Munde und gilt als positives Paradebeispiel für gewaltfreie Unterhaltung am PC-Bildschirm. Mit dem Ergebnis, dass bereits erste Konzerne beginnen, die enorme Wirtschaftskraft des 'Zweitlebens' für sich zu nutzen und ihre Waren auch im virtuellen Raum für reales Geld verkaufen. So können beispielsweise Spieler ihr virtuelles Alter Ego seit einiger Zeit in einem im Spiel integrierten Adidas-Store einkleiden. Der Axel-Springer-Verlag bringt eine eigene Online-Zeitung nach Vorbild der Bild-Zeitung heraus. Und die Spiegel Online-Redaktion 'beglückt' uns in regelmäßigen Abständen mit nervigen Erlebnisberichten ihres selbstgebastelten Avatars 'Sponto'.

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Auch Fliegen ist kein Problem in der Welt von Second Life. Bild: secondlife.com
 

Doch ist längst auch in Second Life nicht mehr alles nur eitel Sonnenschein. So wurde Ende Februar 2007 bekannt, dass die niederländische Staatsanwaltschaft wegen eines Falles von Kinderpornographie im Spiel ermittele. Vorangegangen waren mehrere Anzeigen wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern. Wie die Netzzeitung unter Berufung auf ein holländisches Fernsehmagazin berichtet, gebe es innerhalb der Spiele-Welt "Plätze, an denen 'Sex mit virtuellen Kindern' angeboten wird".

Ein heikler Fall, der die Frage aufwirft, inwiefern man künftig virtuelle Straftaten verfolgen könnte. Zumal sich die Frage stellt, ob es sich wirklich um Kinderpornographie handelt, wenn eine Spielfigur in Kindergestalt eigentlich von einem Erwachsenen gesteuert wird.

Zumindest in Deutschland dürfte der Fall klar sein. Hier gilt: Pornographie ist gleich Pornographie.

"Die Darstellung sexueller Betätigung von menschenähnlichen Figuren in Second Life ist eindeutig Pornografie im Sinne des Paragrafen 184 im Strafgesetzbuch", so der Hamburger Jurist Stephan Mathé gegenüber der Netzzeitung. Schließlich werde die Welt von Second Life auch von Kindern besucht, die es ebenso vor dem Anblick pornografischer Darstellungen zu schützen gelte.Mathé weiter: "Wer pornografische Schriften einer Person unter 18 Jahren zugänglich macht oder derartiges Material dort verbreitet, wo sich Personen unter 18 Jahren aufhalten, wird mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft." Das gelte eben genauso für virtuelle Darstellungen wie im realen Leben, da das Strafgesetzbuch sich nicht allein auf die Darstellung realer sexueller Akte beziehe. Ebenfalls betroffen sind Darstellungen von Sex mit Tier- oder menschenähnlichen Spielfiguren.
Laut PC Welt.de kann deshalb auch "virtueller Sex mit Avataren in Kindergestalt, wie er in 'Second Life' vollzogen" wird strafrechtlich geahndet werden. Dazu genüge es bereits, die entsprechenden Grafikdateien herunterzuladen, ohne selbst aktiv an den Handlungen Teilzunehmen.
Die Strafen für derlei Taten: Bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe.

Plus das Wissen, von der Gesellschaft in Zukunft als verurteilter Kinderschänder abgestempelt zu werden.

Aktualisiert ( Sonntag, 25. März 2007 um 16:11 Uhr )
 
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