Jugendschutz deutlich verschärfen? - Zum 'Sofortprogramm' des Familienministeriums PDF Drucken E-Mail
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Mittwoch, 14. Februar 2007 um 06:32 Uhr

Von der Landesregierung NRW erreichte uns heute eine Pressemeldung, die bereits kurze Zeit nach ihrer Veröffentlichung heftig diskutiert wurde.

Wieder einmal geht es darin um eine Verschärfung des deutschen Jugendmedienschutzes, wie seit dem Amoklauf eines 18jährigen Schülers an einem Gymnasium in Emsdetten im November 2006 immer wieder vehement aus konservativen Politikerkreisen gefordert wird.

Zu diesem Zweck haben die Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und ihr Nordrhein-Westfälischer Kollege Armin Laschet - verantwortlich für die Aufsicht über die USK - heute ein Sofort-Programm zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gewalthaltigen Medien - und insbesondere Computerspielen -angeregt. Die komplette Meldung bieten wir weiter unten zum Download an.

Die Eckpunkte des Programms lesen sich dabei wie folgt:

  • extrem gewaltbeherrschte Medien  (und insbesondere Computerspiele) müssen in Zukunft nicht mehr durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) geprüft werden, um für Kinder und Jugendliche verboten zu sein. Sie dürfen nicht mehr beworben werden, aber weiterhin an Erwachsene abgegeben werden. Damit würden auf derartige Titel von vornherein die Bestimmungen gelten, die sonst indizierten Medien auferlegt werden (vgl. unseren Artikel zu Indizierungen und der Arbeit der BPjM)
  • Medien, in denen das Töten - etwa durch Punkte - belohnt wird, werden indiziert
  • Alterskennzeichnungen auf Spielepackungen und sonstigen Formaten sollen deutlich vergrößert werden (ähnlich wie bei Zigarettenschachteln)
  • im Handel sollen Kassen so umgerüstet werden, dass beim Verkauf eines nicht für Kinder geeigneten Titels automatisch ein Warnsignal erscheint
  • Die Kriterien der USK zur Prüfung von Computer- und Videospielen sollen der Bevölkerung transparenter gemacht werden. Um einen hohen Prüfstandard zu gewährleisten, wird die USK personell aufgestockt.
  • durch eine offensive Informationspolitik sollen Eltern, Erziehungsberechtigte und letztlich die gesamte Bevölkerung über die Arbeit der USK aufgeklärt werden
  • Informationshotlines sollen einen direkten Kontakt zwischen interessierten Eltern und der USK bzw. BPjM herstellen

 Alles in allem also eigentlich eher kosmetische Änderungen am Jugendschutz, die eindeutig auf eine bessere Aufklärung der Bevölkerung zur Arbeit der Jugendschutzinstanzen abzielen und eine schärfere Kontrolle an den wirklich kritischen Punkten, nämlich dem Handel und ungeschultem Verkaufspersonal, vorsieht.

Solche Maßnahmen sind deshalb absolut zu begrüßen, wenngleich es darüber hinaus extrem schwer fallen dürfte, eine eindeutig abgrenzende Definition dafür zu finden, welche Spiele als zu gewalthaltig anzusehen sind, und welche nicht. Den derzeitigen Formulierungen nach würde das extrem populäre und von Millionen Menschen gespielte Online-Rollenspiel 'World of Warcraft' bereits als zu gewalthaltig gelten und dürfte nicht mehr an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden (der Titel hat in Deutschland eine Freigabe ab 12 Jahren erhalten; eine Einschätzung, die auch wir von GameParents.de teilen).

Was allerdings auffällt ist, dass in den vorgelegten Erläuterungen des Sofortprogramms zunächst immer noch von gewaltbeherrschten Medien die Rede ist, während im Laufe der Erklärung praktisch nur noch auf Computerspiele eingegangen und andere Medien, wie etwa Filme, außen vor bleiben. An dieser Stelle müßte jedoch eindeutig gleiches Recht für alle gelten, zumal Kinder und Jugendliche alltäglich einer wahren Flut von Gewaltbildern allein im Fernsehen ausgesetzt sind.

Laschet, als Repräsentant des Landes NRW, tut gut damit, sich nicht auf die überzogenen Verbotsforderungen der bayrischen CSU und konservativen Unions-Politikern einzulassen. Und letztlich muss er bei der Umsetzung des Jugendschutzes bei Computerspielen immer auch die Interessen des Landes NRW im Auge behalten: Schließlich haben drei der weltweit größten Spielepublisher ihre deutschen Firmenzentralen in Nordrhein-Westfalen (Electronic Arts in Köln, Ubisoft in Düsseldorf und THQ in Wesel). Zu scharfe Regulierungen und Verbote könnten diese Schwergewichte dazu bewegen, sich aus NRW zurückzuziehen, womit auch ein herber wirtschaftlicher Verlust in Kauf zu nehmen wäre.

Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware begrüßt unterdessen die Bemühungen des Familienministeriums, den deutschen Jugendmedienschutz weiter zu verbessern, auch wenn er an einigen Stellen noch Gesprächsbedarf sieht. Zudem bietet die Industrie ihre volle Zusammenarbeit an, zumal die Pläne Laschets und von der Leyens in einigen Punkten früheren Forderungen des BIU entgegen kämen. Auch wir von GameParents.de haben bereits häufiger darauf hingewiesen, dass vor allem Eltern und Händler stärker in die Pflicht genommen werden müßten. Ein Punkt, der nun endlich rigoroser umgesetzt werden soll.

Derweil wird Bayerns Noch-Innenminister Beckstein nicht müde, weiterhin auf einem generellen Herstellungs- und Vertriebsverbot so genannter 'Killerspiele' zu bestehen. Ein entsprechender Gesetzesantrag Bayerns wird derzeit im Bundesrat geprüft. Eine genaue Definition des Begriffs 'Killerspiele' mag Beckstein aber selbst auf Nachfrage nicht liefern. Vielmehr gehe es ihm darum "Spiele unter Strafe stellen, die die Menschenwürde eindeutig verletzen. Derartige Spiele", so Beckstein "gibt es jede Menge - auch wenn sie im deutschen Markt möglicherweise nur in einer abgespeckten Version erhältlich sind."

Dass die Tatsache, dass derartige Spiele auf dem deutschen Markt tatsächlich oftmals nur in einer abgespeckten Variante erhältlich sind, direkt auf das rigorose deutsche Jugendschutzsystem zurückzuführen sind, wird bei dieser Gelegenheit aber unter den Teppich gekehrt.

Umso erstaunlicher allerdings, dass Beckstein ein Verbot des populären und - vor allem nach dem Amoklauf von Erfurt vor einigen Jahren - immer wieder heftig als 'Killerspiel' in die Kritik geratenen Counter-Strike dabei offenbar ausschließt: "Die derzeit in deutschen Geschäften verkaufte Version", so sagt er gegenüber Stern.de "ist entschärft. Es gibt allerdings Versionen, insbesondere auf dem amerikanischen Markt, die davon wohl erfasst würden."

Ein generelles Verbot gewalthaltiger Computer- und Videospiele wäre nur über eine Abänderung des Strafrechtsparagraphen 131 möglich. Nach diesem sind bereits heute alle Medien verboten, in denen Gewalt verherrlicht wird. Zusammen mit dem derzeit geltenden Jugendschutzgesetz ergibt sich daraus ein durchaus funktionierender und praktikabler Jugendmedienschutz. Lediglich auf die Rolle der Eltern in der Erziehung wird damit praktisch kaum eingewirkt.

NRWs Familienminister Laschet sieht in einer Änderung des Paragraphen 131 jedoch eindeutig verfassungsrechtliche Schwierigkeiten, da sich kein eindeutiger Beweiszusammenhang zwischen einem Amoklauf und dem Spielen von Computerspielen herstellen lasse. Der Deutsche Kulturrat kritisiert außerdem, dass sämtliche Verbots-Überlegungen der im Grundgesetz verankerten Kunstfreiheit zuwider liefen.

Alles in allem könnte die Initiative des Bundesfamilienministeriums aber endlich dazu führen, dass vor allem Eltern und der Einzelhandel sich stärker ihrer Verantwortung bewußt werden und Kinder und Jugendliche zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Medien im allgemeinen und Computerspielen im Speziellen erziehen.

Wir von GameParents.de unterstützen derartige Bemühungen und sehen seit jeher unsere Hauptaufgabe darin, Eltern und Erziehungsberechtigten mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Scheuen Sie sich deshalb nicht, uns mit Ihren Fragen rund um Computerspiele und Jugendschutz zu löchern. Wir freuen uns Ihnen helfen zu können!


Image Download: Das Sofortprogramm der Bundesfamilienministerin zur Stärkung des Jugendmedienschutzes


Aktualisiert ( Samstag, 17. Februar 2007 um 23:39 Uhr )
 
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