| Die Zensur kommt frontal durch die Hintertür |
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| Donnerstag, den 23. April 2009 um 21:46 Uhr | ||||
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Dieser Entwurf, eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes, ermächtigt das Bundeskriminalamt, eine Liste mit Webseiten zu führen, die kinderpornographische Inhalte anbieten oder auf diese verweisen und diese Liste regelmäßig Internetprovidern zu übergeben. Diese müssen dann alle Zugriffe auf diese Seiten auf eine "Stoppseite" umleiten, "dürfen" die Zugriffe auf diese Seite mit IP-Adresse des Aufrufers loggen und auf Anfrage dem BKA übermitteln. UPDATE 29.04.2009: Die Einschränkung auf Seiten mit kinderpornographischem Material wurde laut heise online in letzter Minute aus dem Entwurf gestrichen, so dass das BKA nun beliebige Seiten, die möglicherweise strafrechtliche Relevanz haben, in die Liste aufnehmen kann! Kritiker dieser Maßnahmen werden von den Befürwortern regelmäßig in die Ecke "Pädophile" und "Kinderschänder" gestellt, was sachliche und fruchtbare Diskussionen um wirksame Mittel gegen den Missbrauch von Kinder gleich im Keim erstickt. Ein Effekt, der beabsichtigt ist, um von den dünnen Argumenten der Befürworter von Internetsperren abzulenken. Dabei verspüren diese Kritiker, Bürgerrechtler, IT-Experten, Datenschützer und Oppositionelle, genauso dringend den Wunsch, Kindesmissbrauch schon im Ansatz zu verhindern. Aber mit rechtsstaatlichen Mitteln und nicht durch die Einführung einer übermächtigen und unkontrollierbaren Polizeibehörde, sowie der Kriminalisierung aller Internetbenutzer. Rechtsstaatlichkeit weicht staatlicher WillkürDenn weder bedarf es einer richterlichen Weisung, um Webseiten in die Liste aufzunehmen, noch hat sonst jemand überhaupt nur die Möglichkeit zu überprüfen, ob Links zu Recht auf der Liste stehen. Schon der Versuch, allein über diese Liste zu berichten, führt dazu, dass derjenige in den Verdacht kommt, Kinderpornographie zu besitzen. Eine erste wahrscheinlich verfassungswidrige Hausdurchsuchung hat es aus diesem Grund schon gegeben.Bundesjustizministerin Brigitte Zypries verstieg sich sogar zu der Behauptung, man mache sich schon strafbar, wenn man die Stoppseite zu sehen bekommt. Es sei denn, man kann nachweisen, dass man nicht dorthin gelangte, weil man eine Webseite auf der Sperrliste mutwillig angesurft hat. Wie man das bewerkstelligen soll bei einer geheimen Liste, bleibt wohl auf ewig das Geheimnis von Frau Zypries. Das kommt der Abschaffung der Unschuldsvermutung gleich, einem Menschenrecht UND Grundrecht. Die Chefin der bundesdeutschen Justiz scheint in juristischen Belangen alles andere als sattelfest zu sein. Auch offenbart sie damit zum wiederholten Maße ihre völlige Inkompetenz im Bereich Internet, denn es gibt vielfältige Gründe, warum der eigene Browser Daten von einer Webseite anfordert: Selbst geklickt, per Javascript nachgeladen, umgeleitet, eine manipulierte HTML-Mail, ein Virus auf dem Rechner und so weiter und so fort. Es steht zu befürchten, dass üble Zeitgenossen oder "Spaßvögel" vermehrt solche Webseiten, Schadsoftware oder E-Mails produzieren, um arglose Internetnutzer in den Verdacht der Kinderpornographie zu bringen. Es gibt nun also faktisch keine Möglichkeit, die Korrektheit der Liste zu überprüfen oder Rechtsmittel einzulegen, wenn das eigene Webangebot zu Unrecht von einer Sperrung betroffen ist. Nein, gefordert ist absolutes Vertrauen in das Bundeskriminalamt und seine Mitarbeiter, was angesichts der Tatsache, dass dort auch schon mal Beweise gefälscht werden und vor Gericht die Unwahrheit gesagt wird, eher hoffnungslos naiv wäre. In die Öffentlichkeit gelangte Listen anderer Länder zeigen auch, dass erstens nur ein Bruchteil der dort verzeichneten Seiten kinderpornographischen Inhalt haben und zweitens 90% der Server mit solchem Material in Ländern stehen, in denen Kinderpornographie verboten ist: USA, Kanada, Deutschland (!) und die Niederlande. Da sollte es eigentlich kein Problem darstellen, diese Angebote zu entfernen, scheinbar ist das BKA aber entweder unfähig oder unwillens, in der Richtung etwas zu unternehmen. Das BKA als oberste ZensurbehördeWie die Zeit sehr gut zusammenfasst, wird das BKA damit zur Zensurbehörde Deutschlands, kann unkontrolliert und nach eigenem Gutdünken bestimmen, welche Inhalte Deutsche im Internet sehen dürfen und welche nicht; und wer damit als Straftäter verdächtigt werden soll und wer nicht. Das ist eines Rechtsstaats nicht würdig und Politiker, die so etwas in ein Gesetz gießen, müssen sich zurecht fragen lassen, wie weit es mit ihrer Verfassungstreue her ist.Die Namen Schäuble, von der Leyen, Uhl, Zypries, Wiefelspütz, Bosbach, Jung, Merkel, um nur einige zu nennen, sollte man sich merken, wenn man in ein paar Jahren gefragt wird, wie das denn alles so kommen konnte. Wahlkampf-Aktionismus statt wirksamer MittelHalten wir also fest:
Es geht nicht um die KinderEines ist ganz klar: Es geht der Regierung und der Familienministerin nicht um geschändete Kinder. Um da wirksam zu helfen bedarf es ganz anderer Mittel und Maßnahmen, wie z.B. die Bekämpfung der Kinderarmut, das Verfolgen von Geldströmen, internationale Zusammenarbeit bei der Feststellung und Verfolgung der Täter, das Abschalten von Kinderporno-Angeboten hierzulande und Aufklärung im Allgemeinen.Wegsehen, und nichts anderes tut Frau von der Leyen mit ihrem Stoppschild, hilft höchstens den Verbrechern, die Kinder missbrauchen und denjenigen, die sich daran ergötzen wollen. Denn sie können weiterhin ungehindert darauf zugreifen und müssen nicht befürchten, dass das Angebot entfernt wird oder zuviel öffentliche Aufmerksamkeit erregt. Und schließlich ist ja alles gut, denn die Politik hat sich ja "gekümmert " und "ein Zeichen gesetzt". Aber nicht einmal das kann die Große Koalition richtig, denn
FazitIch stelle also fest: Die Bundesregierung beschließt eine massive Einschränkung unserer Grundrechte für eine Maßnahme, die den Zweck, nämlich Missbrauch an Kindern zu verhindern, überhaupt nicht erfüllen kann. Im Gegenzug ist diese Maßnahme aber bestens geeignet, Grundprinzipien des Rechtsstaats zu vernichten: Die Unschuldsvermutung, die Meinungs- und Informationsfreiheit, das Trennungsgebot von Geheimdiensten und Polizei und die Gewaltenteilung zwischen Justiz, Gesetzgebung und Vollstreckungsbehören. Wohlgemerkt, nicht das Ziel, Kindesmissbrauch zu verhindern, wird von mir kritisiert, sondern dieser völlig untaugliche und gefährliche Versuch dazu.Leider ist das nicht der erste Versuch, staatliche Allmacht gegenüber dem Bürger aufzubauen, und so ist es erstaunlich und erschreckend, dass sich nicht einmal 20 Jahre nach dem Ende der DDR die Anzeichen dafür mehren, dass der nächste totalitäre Überwachungsstaat in den Startlöchern steht, und dass ausgerechnet die "Volksparteien", namentlich CDU/CSU und SPD in vorderster Front dafür kämpfen. Ich kann nur hoffen, dass es gelingt, genügend Menschen die Augen zu öffnen und diese Entwicklung mit friedlichen Mitteln zu stoppen. Angesichts des drohenden Kollapses unseres Finanz- und Wirtschaftssystems und der damit einhergehenden wachsenden Unzufriedenheit der Menschen hierzulande läuft uns allerdings die Zeit davon.
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