Eltern haften für ihre Kinder! PDF Drucken E-Mail
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Donnerstag, den 26. Juni 2008 um 09:51 Uhr

ImageViele Eltern sind nicht in der Lage, zu überprüfen was Ihre Kinder am Computer machen. Es fehlt das technische Verständnis und in vielen Fällen auch das Interesse, sich mit den neuen Medien auseinanderzusetzen.

Doch dieses "Nichtwissen" schützt Eltern nicht vor der Verantwortung.

Es geht um die Aufsichtspflicht, deren Haftung im §832 BGB geregelt ist. Allerdings schweigt sich das Gesetz darüber aus, was genau die Aufsichtspflicht umfasst. Aus dem Grund ist hier immer die Auffassung der Gerichte gefragt, wenn ein solcher Fall zur Verhandlung kommt.

Das gilt auch für Verstöße im Internet. Gerade der Bereich mit urheberrechtlich geschütztem Material kann bei Eltern zu einem bösen Erwachen führen, wenn ihre Kinder damit sorglos umgehen. So sollte der Fall, der beim Landgericht München I verhandelt wurde,  Eltern aufhorchen und handeln lassen.

Nie war es so einfach, Material für alle bereitzustellen. Mit wenigen Mausklicks lassen sich Webseiten oder Videos erstellen und sind nur wenige Minuten später im Internet abrufbar. Hierbei kommt es regelmäßig vor, das Material verwendet wird, welches urheberrechtlich geschützt ist. Viele machen sich darüber keine Gedanken und so folgt das böse Erwachen, wenn eine Abmahnung, eine Unterlassungserklärung, oder ähnliches ins Haus flattert und auf diesem Weg Geld eingefordert wird.

Das Verständnis für geistiges Eigentum ist nachgewiesener Maßen nicht sehr hoch. Doch während sich viele Erwachsene noch an die Zeiten des Kassettentauschens auf dem Schulhof, oder sogar schon das Kopieren von CD's erinnern, fällt es einigen schwer die technischen Möglichkeiten des Internets völlig zu durchdringen. Da stehen Millionen von Urheberrechtlich geschützten Werken offen im Internet zum Download bereit. Egal ob es sich dabei um Musik, Videos, Software oder sonstige Medien handelt. Über Tauschbörsen sind diese Medien nur ein Mausklick entfernt. Was viele dabei nicht wissen ist, das die Software, die für diese Tauschbörsen verwendet wird, i.d.R. automatisch die runtergeladenen Medien auch für andere zugänglich zum Download anbietet. Man wird also zum Anbieter dieser Medien und somit automatisch zum Straftäter.

Das gleiche gilt, wenn man seine Webseite mit lustigen Bildchen versieht, die man irgendwo aus dem Internet zusammengesucht hat, oder versucht mit solchem Material ein witziges Video zusammenbastelt und dieses eventuell mit seiner Lieblingsmusik unterlegt und es bei einem Videoportal hochlädt.

Gerade Jugendliche, die mit dem Internet aufwachsen und in den Zeiten eines Web 2.0 die sog. "Social Communities" nutzen, machen sich oft keine Gedanken über rechtliche Hintergründe, denken nicht an Dinge wie Jugendmedienschutz und in keinster Weise an so etwas wie Urheberrecht. Vor allem wenn sie nicht durch ihre Eltern für diese Themen sensibilisiert werden. Doch während die "Schulhoftauschbörsen" sich der Öffentlichkeit entziehen konnten und auch immer noch können, sind die Aktivitäten im Internet in den meisten Fällen lückenlos nachzuweisen und führen immer zu einer Zieladresse. Dies gilt vor Gerichten als Beweis.

Für den Fall das dann ein Verfahren eröffnet wird, erfolgt zunächst eine Beschlagnahmung der gesamten, im Haushalt anzutreffenden Hardware. Wird dann auf einem der Computer das belastende Material entdeckt, bleibt der Rechner als Beweismittel auch beschlagnahmt. Ist dies dann der Computer vom minderjährigen Kind, so sind die Eltern dafür haftbar zu machen. Eine Ausrede, nichts davon gewußt  zu haben, gilt in diesem Fall nicht.

 Lt. dem Urteil vom Landgericht München ist es nämlich Teil der Aufsichtspflicht der Eltern, ihre Kinder über das Urheberrecht zu informieren und sie für den Wert von geistigem Eigentum zu sensibilisieren. Sollte dies nicht der Fall sein, so haften die Eltern für entstandene Schäden.

Eltern sollten also genau über die Medienerziehung ihrer Kinder nachdenken und, sofern sie es noch nicht tun, sich mit der Materie auseinandersetzen. Zudem gehört ein genaues Hinschauen, was die Kinder am und mit dem Computer machen, genauso dazu, wie das Kontrollieren der Sendungen, die Kinder am Fernseher verfolgen. Aus dem Grund sollten Eltern vorher überlegen, ob sie diese Kontrolle problemlos durchführen können, wenn sie Ihren Kindern Fernseher oder Computer auf das Zimmer stellen und auch, mit was für einer Zusatzausstattung (DVD-Player, Spielekonsole, Internetzugang) sie dieses tun.

Weitere Informationen erhalten Sie z.B. auf den Seiten vom Familienhandbuch , hier der Artikel zur Aufsichtspflicht von Dr. Alfons Hölzl

 
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