| Basiswissen Jugendschutz Teil 1: Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) |
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| Montag, den 06. November 2006 um 17:46 Uhr | |||||||||||
Seite 1 von 6 Alle reden vom Jugendschutz, und nur Sie können nicht mitreden? Damit das nicht so bleibt, versuchen wir in unserer kleinen Serie ‚Basiswissen Jugendschutz’, Ihnen näher zu bringen, wie Jugendmedienschutz in Deutschland eigentlich funktioniert. Und vor allem: wie die Jugendschutzinstanzen arbeiten und was diese tun, um unsere Kinder zu schützen. In Teil 1 fangen wir mit dem wirklich Grundlegenden an: dem Jugendschutzgesetz, oder kurz: JuSchG. Da wir aber immer noch eine Seite rund um Spiele und Medien sind, wollen wir uns nur auf den Teil des JuSchG beschränken, der sich ebenfalls mit Medien befasst. Das Jugendschutzgesetzes (JuSchG) wird bereits am 23. Juli 2002 verabschiedet, tritt jedoch erst am 1. April 2003 endgültig in Kraft. In ihm werden das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte (GjSM) und das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) zusammengeführt. Dem Erlass vorangegangen sind der tragische Amoklauf des damals 19jährigen Robert Steinhäusers an einem Gymnasium in Erfurt, sowie eine schier endlose Debatte über Sinn und Unsinn von Gewalt in Medien. Und über die Daseinsberechtigung von gewalthaltigen Computerspielen im ganz Speziellen.
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