Basiswissen Jugendschutz Teil 4 - So prüft die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) PDF Drucken E-Mail
Benutzerbewertung: / 0
SchwachPerfekt 
  
Freitag, den 26. Januar 2007 um 16:43 Uhr
Beitragsseiten
Basiswissen Jugendschutz Teil 4 - So prüft die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7

Eine kurze Einführung 

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ist quasi der Gralshüter des deutschen Jugendmedienschutzes. Als staatliche Einrichtung unterliegt ihr die Entscheidung, welche Medien als eindeutig jugendgefährdend oder jugendbeeinträchtigend einzustufen sind. Damit bestimmt sie gleichzeitig, welche Filme, Spiele oder sonstige Medien im freien Verkauf nicht für Kinder und Jugendliche zugänglich gemacht werden dürfen, sprich: welche Titel indiziert werden und welche nicht.


Aber was ist überhaupt eine Indizierung?

Ein grundsätzliches Missverständnis liegt oftmals darin, dass viele immer noch annehmen, ein Titel, der auf dem Index der BPjM landet, sei damit generell in Deutschland verboten. Aber dem ist nicht so. Vielmehr bedeutet eine Indizierung zunächst einmal nur, dass etwa ein Computerspiel nicht mehr  für Kinder frei zugänglich ausgestellt werden darf. Erwachsene ab 18 Jahren dürfen solch ein Spiel aber trotzdem weiterhin völlig legal erwerben. Bei Ihnen muss man schließlich davon ausgehen können, dass sie über die nötige Reife und Medienkompetenz verfügen, um das im Spiel gesehene und Erlebte unbeschwert verarbeiten zu können. Bei Kindern und Jugendlichen wird dagegen - berechtigterweise - davon ausgegangen, dass sie über diese Medienkompetenz noch nicht verfügen, weshalb ihnen beispielsweise Spiele mit einem besonders hohen Gewaltanteil verwehrt bleiben sollen.
Eine Indizierung bedeutet aber nicht nur strenge Vertriebsbeschränkungen, sondern auch ein generelles Werbeverbot. Außerdem dürfen indizierte Titel weder in bewegten Bildern gezeigt, noch - etwa in Computermagazinen - lobend erwähnt oder besprochen werden.
Wird ein Spiel indiziert, so wird es in die Liste für jugendgefährdende Medien aufgenommen, die in regelmäßigen Abständen aktualisiert und veröffentlicht wird. Diese Liste können Erwachsene gegen einen Altersnachweis in Form des 'Bundesanzeigers' bei der BPjM bestellen.
Dabei ist bei der BPjM aber Liste nicht gleich Liste, sondern vielmehr ist die Liste der jugendgefährdenden Medien in 4 unterschiedliche Listenteile geordnet, die nach Schwere der Jugendbeeinträchtigung bzw. Jugendgefährdung unterscheidet. Doch dazu ein anderes Mal mehr.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen zunächst, wie die Bundesprüfstelle arbeitet, welche Personen und Gremien die Entscheidungen treffen, wer einen Antrag auf Indizierung stellen darf und welche Prüfungen ein Computerspiel durchlaufen muss, bevor es auf dem Index landet... oder eben nicht.

Sie wollen zu einer bestimmten Seite dieses Artikels? Einfach auf eine der Fragen klicken:


Auf der Website der Bundesprüfstelle erhalten Sie viele weitere Informationen rund um Jugendmedienschutz und die Arbeit der BPjM. Ein Besuch lohnt sich!







 
Quick Post
Im Forum diskutieren. (0 posts)

Unterstützen Sie uns!

Unterstützen Sie die Arbeit des Vereins mit einer Spende.
Zahlweise:
Währung:
 EUR
Betrag:
PayPal-Bezahlmethoden-Logo

Newsletter

Login Form